Teilnahmebedingungenund Provisionsleistungen   Tippgeber.

Teilnahmebestimmungen und Bedingungen

Die Bestimmungen gelten für alle Anbieter.

Grundsätzlich dürfen nur Volljährige Personen teilnehmen, die Kunde unseres Hauses sind.

Falls der Tippgeber seine eigenen Versicherungen bei uns kündigt und keine Kundenbeziehung mehr bei uns besteht, endet auch automatisch die Tippgeber-Tätigkeit. Weitere Provisionen werden dann nicht mehr bezahlt.

Die Provisionen können von den Anbietern jederzeit geändert werden. Feste Vereinbarungen gibt es nicht. Wenn Provisionen durch den Anbieter, aus welchen Gründen auch immer, verweigert werden, kann man mich (Andreas Lorenz) nicht verantwortlich machen. Nach Beendigung der Zusammenarbeit mit den Unternehmen enden auch alle Zahlungen an die Tippgeber.

Dies gilt auch für Folgeprovisionen aus Versicherungsvermittlungen.

Die Teilnahme am Tippgeber-Programm kann von beiden Seiten ohne Angaben von Gründen jederzeit beendet werden.

Durch die Teilnahme an dem Tippgeber-Programm Kunden werben Kunden entsteht in jedem Fall kein auf unbestimmte Zeit angelegtes Auftragsverhältnis zwischen der Generalagentur Lorenz und dem Tippgeber. Insbesondere wird der Tippgeber weder Arbeitnehmer, Handelsvertreter, Beauftragter, Erfüllungsgehilfe oder Versicherungsvermittler und/oder eines verbundenen Unternehmens.

Öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, insbesondere etwaige Gewerbe- oder steuerrechtliche Verpflichtungen, erfüllt der Tippgeber ausschließlich in eigener Verantwortung sowie auf eigene Rechnung.

Für die Teilnahme am Tippgeber-Programm erhebt die Generalagentur Lorenz keine Gebühren oder anderweitige Vergütungen.

Als Tippgeber unterstützt der Tippgeber durch Hinweise auf potenzielle Interessenten und Weiterempfehlung die Generalagentur Lorenz bei der Gewinnung von Neu-Kunden für bestimmte Versicherungsprodukte bzw. für Waren, Produkte und Dienstleistungen ihrer Produkt-/Kooperationspartner. Es besteht keine Verpflichtung des Tippgebers, für die Generalagentur Lorenz tätig zu werden. Es steht im frei, zu entscheiden, ob, zu welchem Zeitpunkt oder in welchem Umfang er tätig wird.

Der Tippgeber ist, sofern er im Rahmen des Tippgeber-Programms eine eigene Webseite einsetzt, für die Beachtung von Urheberrechten, geltender Marken rechtlicher und sonstiger gesetzlicher Regelungen selbst verantwortlich. Eine Haftung von der Generalagentur Lorenz ist ausgeschlossen; gegebenenfalls stellt der Tippgeber die Versicherungen Lorenz von einer Haftung frei.

Bei der Kundengewinnung wird der Tippgeber keine Telefonanrufe, Telefax-Mitteilungen, E- Mail oder SMS oder sonstige elektronische Kommunikation zu Werbezwecken einsetzen, sofern nicht ein vorheriges, ausdrückliches Einverständnis des Empfängers vorliegt oder ein solches Einverständnis bei Unternehmen aufgrund konkreter Anhaltspunkte vermutet werden kann; den Beworbenen in keiner Weise zum Vertragsschluss nötigen und keine privaten Vertrauensverhältnisse ausnutzen, den Beworbenen vor allem in keiner Form unter Druck setzen oder in der Willensentschließung beeinträchtigen; nicht zu unsachlichen Mitteln und Methoden greifen. Zudem ist es dem Tippgeber nicht gestattet, der Generalagentur Lorenz Personen namhaft zu machen, welche von den Angeboten der Versicherungen Lorenz keine Kenntnis oder kein konkretes Interesse an einem Angebot angezeigt haben.

Dem Tippgeber ist jede Beratung des Kunden untersagt.

Der Tippgeber ist verpflichtet, über die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit für die Agentur bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung seiner Tätigkeit fort. Der Tippgeber ist nach § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zur Wahrung des Datenschutzgeheimnisses verpflichtet.

Provisionsleistungen:

Für Verträge, die über die Generalagentur Lorenz vermittelt werden, erhält man (aus 100% Wertung) 25 % der an die Generalagentur Lorenz durch das Unternehmen Continentale gezahlten Abschlussprovision/en.

In der Lebensversicherung und Krankenvollversicherung zahlen wir die Provision Jährlich auf 5 Jahre vorschüssig. Das heißt bei einer Gesamtprovision für den Tippgeber von z.B. 500.- € zahlen wir Jährlich vorschüssig je 100.- €, da hierfür Gesetzlich die Haftungszeit 5 Jahre beträgt.

Für alle sonstigen Verträge, wie z.B. Bankprodukte werden aus 50% Wertung 25% Provisionen bezahlt.

Der Tippgeber erhält nach Zustandekommen einer Kfz-Versicherung eine einmalige Vergütung in Höhe von 20.- €.

Sobald € 50.- an Punktwerten erreicht sind, informieren wir den Tippgeber. Alle Provisionen werden in echten Silbermünzen mit einer Feinheit von 999/1000 ausbezahlt. So kann man sich einen kleinen Silberschatz aufbauen.